Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Überlassung der Software „WIcan“ (Software as a Service)

WIcan GbR, Ruhestraße 30, 88512 Mengen, vertreten durch die Gesellschafter German Wottschal, Lucas Jochim und Enrico Pascale — nachfolgend „WIcan“.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software „WIcan“ zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie über die damit verbundenen Leistungen zwischen WIcan und dem Kunden.

(2) WIcan erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn WIcan ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn WIcan ihnen in Textform zugestimmt hat.

(4) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (2) das Auftragsformular einschließlich Leistungsbeschreibung, (3) der Auftragsverarbeitungsvertrag in Datenschutzfragen, (4) das Service-Level-Agreement, (5) diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) WIcan stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version der Software „WIcan“ über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die dabei anfallenden Daten. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie aus dem gebuchten Tarif.

(2) Die Software umfasst insbesondere

  • a) eine Online-Buchungsseite für Gäste bzw. Kundinnen und Kunden des Kunden,
  • b) einen automatisierten Buchungsassistenten, der über eine von WIcan eingerichtete WhatsApp-Business-Telefonnummer (§ 6a) kommuniziert und dabei auf ein KI-Sprachmodell zurückgreift,
  • c) ein Betreiber-Portal (Dashboard) zur Verwaltung von Anfragen, Terminen, Ressourcen und Stammdaten.

(3) WIcan schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Fassung; ein Anspruch auf einen bestimmten Entwicklungsstand oder auf einzelne Funktionen besteht nicht, soweit die vertraglich vereinbarte Funktionalität nach Absatz 1 erhalten bleibt.

(4) WIcan schuldet nicht: den Betrieb der Dienste Dritter über die vertraglich geschuldete Anbindung hinaus (insbesondere Meta, Anbieter des Sprachmodells, Hosting- und Automatisierungsdienste), die Beratung in steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten des Kunden sowie die Erstellung der Datenschutzhinweise des Kunden.

(5) Eine Übertragung der Software auf Datenträger, die Überlassung des Quellcodes oder ein Anspruch auf Herstellung eines individuellen Funktionsumfangs sind nicht geschuldet.

§ 3 Rechtsnatur, Vertragsschluss, Testphase

(1) Auf die entgeltliche Überlassung der Software auf Zeit finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von WIcan stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Auftragsformular in Text- oder Schriftform unterzeichnet zurücksendet oder ein Angebot von WIcan in Textform annimmt und WIcan den Zugang bestätigt oder mit der Leistung beginnt.

(3) Unentgeltliche Testphase. Vereinbaren die Parteien eine unentgeltliche Testphase, gilt für diese ergänzend die Pilot- und Testphasenvereinbarung. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Ein automatischer Übergang in ein entgeltliches Abonnement erfolgt nur, wenn der Kunde dies gesondert in Textform vereinbart hat; andernfalls endet der Zugang ohne Kündigung.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für die eigenen Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zur Nutzung im Rahmen seines Betriebes überlassen. Eine Nutzung für Dritte, insbesondere im Wege des Rechenzentrumsbetriebs oder als Dienstleistung für andere Betriebe, ist nur mit vorheriger Zustimmung von WIcan in Textform zulässig. Betreibt der Kunde mehrere rechtlich selbstständige Betriebe oder Standorte, ist für jeden Betrieb ein eigener Vertrag erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder automatisiert in einem Umfang abfragen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht. § 69e UrhG bleibt unberührt.

(4) Der Kunde darf die Software nicht dazu verwenden, unerbetene Werbung zu versenden oder gegen die Nutzungsbedingungen der eingebundenen Drittanbieter, insbesondere der WhatsApp Business Platform, zu verstoßen.

(5) Mit Beendigung des Vertrages erlöschen die Nutzungsrechte.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung

(1) WIcan schuldet die Verfügbarkeit der Software nach Maßgabe des Service-Level-Agreements, das Bestandteil des Vertrages ist.

(2) WIcan ist berechtigt, die Software zu warten, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung führen, werden nach Möglichkeit in die im Service-Level-Agreement genannten Wartungsfenster gelegt und mit einem Vorlauf von 24 Stunden angekündigt. Bei dringenden sicherheitsrelevanten Maßnahmen kann die Ankündigung entfallen.

(3) WIcan darf den Funktionsumfang ändern, soweit die Änderung

  • a) zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder technische Vorgaben von Drittanbietern erforderlich ist, oder
  • b) den vertraglich vereinbarten Nutzen für den Kunden nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt.

Beeinträchtigt eine Änderung den vertraglich vereinbarten Nutzen nicht nur unwesentlich, wird sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere einen Internetzugang, geeignete Endgeräte und einen aktuellen Browser.

(2) Die WhatsApp-Business-Telefonnummer richtet WIcan ein; die Einzelheiten und die Mitwirkungspflichten des Kunden hierzu regelt § 6a.

(3) Der Kunde pflegt die für den Betrieb maßgeblichen Stammdaten — insbesondere Öffnungs- und Behandlungszeiten, Leistungen, Preise, Ressourcen, Tische und Mitarbeiterzuordnungen — vollständig und aktuell und prüft sie bei jeder Änderung.

(4) Der Kunde prüft und entscheidet jede eingehende Buchungsanfrage im Betreiber-Portal (Bestätigung oder Absage). Die verbindliche Zusage gegenüber dem Gast erfolgt erst mit dieser Entscheidung des Kunden. Der Kunde hat den Bearbeitungsstand mindestens einmal je Öffnungstag zu prüfen.

(5) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sicher auf, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und meldet WIcan jeden Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung unverzüglich.

(6) Der Kunde erfüllt seine eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Gästen, insbesondere die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. WIcan stellt dafür einen unverbindlichen Textbaustein zur Verfügung; die Prüfung und Verwendung obliegt dem Kunden.

(7) Der Kunde informiert die über den WhatsApp-Kanal kommunizierenden Personen darüber, dass sie mit einem automatisierten, KI-gestützten System kommunizieren, soweit dies nicht bereits durch die Gestaltung der Nachrichten offensichtlich ist. WIcan unterstützt den Kunden hierbei durch entsprechende Hinweise im Nachrichtenverlauf (§ 12 Abs. 2).

(8) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Leistungsfristen angemessen; WIcan haftet nicht für hieraus entstehende Störungen und kann den nachweislichen Mehraufwand nach Aufwand berechnen.

§ 6a WhatsApp-Business-Telefonnummer

(1) WIcan richtet für den Kunden eine WhatsApp-Business-Telefonnummer innerhalb der eigenen WhatsApp Business Platform (WABA) von WIcan ein und verantwortet deren technische Registrierung, die Verifizierung bei Meta sowie die Anlage der erforderlichen Nachrichtenvorlagen.

(2) Der Kunde stellt hierfür nach Wahl entweder eine geeignete, bislang nicht in der regulären WhatsApp- oder WhatsApp-Business-App registrierte Rufnummer bereit oder nutzt eine von WIcan beschaffte Nummer. Ist eine vom Kunden bereitgestellte Nummer noch in einer WhatsApp-App angemeldet, obliegt es dem Kunden, sie dort vorher abzumelden; ihm ist bekannt, dass er WhatsApp auf dieser Nummer außerhalb des Dienstes von WIcan dadurch nicht mehr eigenständig nutzen kann.

(3) Die Rufnummer wird innerhalb der WABA von WIcan geführt. Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung der Rufnummer oder der zugehörigen WhatsApp-Business-Registrierung nach Beendigung des Vertrages besteht nicht; § 9 Abs. 6 bleibt unberührt.

(4) Der Kunde ist für die inhaltliche Einhaltung der Nutzungs- und Handelsrichtlinien von Meta gegenüber seinen eigenen Gästen verantwortlich. Von Meta gegenüber WIcan in Rechnung gestellte Konversations- und Vorlagengebühren gibt WIcan an den Kunden weiter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit, Preisanpassung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Auftragsformular gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die monatliche Vergütung ist im Voraus zum Ersten eines jeden Monats fällig und wird per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder einem anderen vereinbarten Zahlungsweg eingezogen. Beginnt der Vertrag im laufenden Monat, wird der erste Monat anteilig berechnet.

(3) Kontingent. Der gebuchte Tarif enthält ein monatliches Kontingent an Terminen bzw. Reservierungen. Als Termin zählt jede vom Kunden bestätigte Buchung. WIcan weist den Kunden im Betreiber-Portal bei Erreichen von 80 % und 100 % des Kontingents hin.

  • a) Einmalige Überschreitung. Überschreitet der Kunde das Kontingent in einem Kalendermonat, wird jeder weitere Termin dieses Monats mit 0,25 € netto berechnet und mit der nächsten Rechnung abgerechnet.
  • b) Wiederholte Überschreitung. Wird das Kontingent in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten überschritten, geht der Vertrag mit Beginn des übernächsten Monats automatisch in den nächsthöheren Tarif über. WIcan teilt dies dem Kunden nach dem zweiten Monat unverzüglich in Textform unter Angabe des neuen Tarifs, des neuen Preises und des Wirksamkeitszeitpunkts mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden des Tarifwechsels mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Ab dem Wirksamwerden entfällt die Berechnung nach lit. a, solange das neue Kontingent eingehalten wird.
  • c) Tarif Enterprise. Im höchsten Tarif findet kein Wechsel nach lit. b statt. Als angemessene Nutzung gelten bis zu 2.000 Termine je Monat (Fair Use). Wird dieser Wert in zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten, nehmen die Parteien Verhandlungen über eine angepasste Vergütung auf; bis zu einer Einigung bleibt die Leistung unverändert bestehen. Eine Sperrung oder Drosselung allein wegen Überschreitung der Fair-Use-Grenze ist ausgeschlossen.

(4) Preisanpassung. WIcan kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen in Textform anpassen, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.

(5) Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann WIcan Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(7) Rechnungen werden elektronisch als strukturierte E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übermittelt; der Kunde stimmt dem zu.

§ 8 Sperrung

(1) WIcan kann den Zugang des Kunden sperren, wenn

  • a) der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist und WIcan die Sperrung mit einer Frist von zwei Wochen in Textform angedroht hat, oder
  • b) ein begründeter Verdacht besteht, dass der Zugang missbräuchlich genutzt wird oder von ihm eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Systems oder Dritter ausgeht.

(2) Im Fall des Absatzes 1 lit. b beschränkt WIcan die Sperrung auf das erforderliche Maß und unterrichtet den Kunden unverzüglich. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.

(3) Während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Vergütungspflicht bestehen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem im Auftragsformular genannten Datum.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im Auftragsformular keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für WIcan liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 oder § 6 verstößt oder mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über eine im Betreiber-Portal bereitgestellte Funktion genügt.

(5) Datenexport nach Vertragsende. WIcan stellt dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die im System gespeicherten Termin- und Stammdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV) bereit. Nach Ablauf dieser Frist löscht WIcan die Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Abruf verantwortlich.

(6) WhatsApp-Business-Telefonnummer nach Vertragsende. Hat der Kunde die Rufnummer nach § 6a Abs. 2 selbst bereitgestellt, wirkt WIcan auf Anforderung des Kunden im Rahmen der von Meta hierfür vorgesehenen Möglichkeiten daran mit, die Nummer aus der WABA von WIcan zu entlassen, damit der Kunde sie wieder eigenständig nutzen oder in eine andere WhatsApp Business Platform überführen kann; eine bestimmte technische Möglichkeit oder Frist hierfür schuldet WIcan nicht, da dies außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. Hat WIcan die Nummer selbst beschafft, verbleibt sie bei WIcan; ein Anspruch des Kunden auf Weiternutzung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 10 Gewährleistung

(1) WIcan überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 11 bleibt unberührt.

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit begründen keine Mängelansprüche. Als unerheblich gilt insbesondere eine Abweichung von der vereinbarten Verfügbarkeit, die die im Service-Level-Agreement definierten Schwellen nicht überschreitet.

(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist. Er unterstützt WIcan bei der Eingrenzung im zumutbaren Umfang.

(5) Eine Minderung nach § 536 BGB ist nur zulässig, wenn der Kunde den Mangel angezeigt und WIcan eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das Recht des Kunden, die Miete nach § 536 BGB zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er in Kenntnis des Mangels weiterzahlt; § 536b BGB bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

(1) WIcan haftet unbeschränkt

  • a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • d) im Umfang einer von WIcan übernommenen Garantie,
  • e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WIcan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Als Höchstbetrag gilt der höhere der beiden folgenden Werte: die im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses für die vorangegangenen zwölf Monate gezahlte Nettovergütung oder 5.000,00 € je Schadensfall; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres gilt ein Gesamthöchstbetrag von 25.000,00 €. Übersteigt der vertragstypische, vorhersehbare Schaden diese Beträge, gilt der Höchstbetrag als nicht vereinbart und es bleibt bei der Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von WIcan ausgeschlossen.

(4) Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WIcan.

(6) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und die gesamtschuldnerische Haftung nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO bleiben von den Absätzen 2 bis 4 unberührt; im Innenverhältnis gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Automatisierte Kommunikation, Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Der Buchungsassistent erzeugt seine Antworten mithilfe eines KI-Sprachmodells eines Drittanbieters. Solche Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder sachlich unzutreffende Inhalte erzeugen. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.

(2) WIcan trifft angemessene Maßnahmen, um Fehlausgaben zu begrenzen, insbesondere durch Beschränkung des Assistenten auf die vom Kunden gepflegten Stammdaten, durch Prüfung der Verfügbarkeit vor jeder Terminzusage und durch einen maschinenlesbaren Hinweis auf den automatisierten Charakter der Kommunikation (Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung).

(3) Kein Vertragsschluss durch den Assistenten. Nachrichten des Assistenten stellen keine verbindliche Zusage gegenüber dem Gast dar. Verbindlich wird eine Buchung erst durch die Bestätigung des Kunden nach § 6 Abs. 4. Der Kunde stellt sicher, dass dieser Vorbehalt gegenüber seinen Gästen erkennbar ist.

(4) Erklärungen, die der Assistent im Namen des Kunden abgibt, sind dem Kunden zuzurechnen. WIcan haftet für Inhalte automatisiert erzeugter Nachrichten nur nach Maßgabe des § 11; eine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit einzelner Nachrichten wird nicht übernommen.

(5) WIcan verwendet die Inhalte der Kommunikation nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle und wählt Anbieter, die eine entsprechende Zusage abgeben. Änderungen der eingesetzten Anbieter richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 13 Leistungen Dritter, höhere Gewalt

(1) Die Software greift auf Dienste Dritter zurück, insbesondere auf die WhatsApp Business Platform der Meta Platforms Ireland Ltd., auf Hosting-, Automatisierungs- und Datenbankdienste sowie auf einen Anbieter von KI-Sprachmodellen. Die Verfügbarkeit und die Nutzungsbedingungen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von WIcan.

(2) Ändert ein Drittanbieter seine Leistungen, Preise oder Bedingungen in einer Weise, die den vertragsgemäßen Betrieb wesentlich beeinträchtigt, unterrichtet WIcan den Kunden unverzüglich und stellt, soweit zumutbar, eine gleichwertige Alternative bereit. Ist dies nicht möglich, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt.

(3) Bei höherer Gewalt — insbesondere Naturereignissen, Arbeitskämpfen, großflächigen Netz- oder Stromausfällen, Cyberangriffen auf Drittanbieter oder hoheitlichen Maßnahmen — ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Die Vergütungspflicht ruht für Zeiträume, in denen die Software für mehr als 24 zusammenhängende Stunden nicht nutzbar ist, zeitanteilig. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 14 Datenschutz

(1) Verarbeitet WIcan im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, ist der Kunde Verantwortlicher und WIcan Auftragsverarbeiterin im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und 8 DSGVO. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Ohne wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag stellt WIcan den Zugang nicht bereit.

(3) Für die Verarbeitung der Vertrags-, Rechnungs- und Kontaktdaten des Kunden selbst ist WIcan Verantwortliche; die Informationen nach Art. 13 DSGVO ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von WIcan.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG ohne zeitliche Begrenzung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, die die empfangende Partei unabhängig entwickelt hat oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist; im letzten Fall unterrichtet die verpflichtete Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.

§ 16 Referenznennung

(1) WIcan darf den Namen und das Logo des Kunden zur Referenz auf der eigenen Website und in Vertriebsunterlagen nennen, sofern der Kunde dem in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; WIcan entfernt die Nennung dann binnen 14 Tagen aus den von ihr kontrollierten Medien.

(2) Weitergehende Nutzungen, insbesondere Fallstudien, Zitate und Videoaufnahmen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) WIcan kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung

  • a) zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich ist,
  • b) auf einer Änderung der Leistungen, Schnittstellen oder Nutzungsbedingungen eines für die Leistungserbringung erforderlichen Drittanbieters beruht und sich auf die Anpassung an diese Änderung beschränkt, oder
  • c) für den Kunden lediglich vorteilhaft oder unerheblich ist.

Andere Änderungen kann WIcan dem Kunden nur als Angebot unterbreiten; sie werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; die geänderten Klauseln werden dabei hervorgehoben. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist WIcan in der Mitteilung gesondert hin.

(3) Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. WIcan kann den Vertrag in diesem Fall mit der ordentlichen Frist kündigen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit nach § 9 Abs. 2 mit einer Frist von einem Monat kündigen; hierauf wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

(4) Änderungen der Hauptleistungspflichten und des Entgelts können nicht auf Absatz 1 gestützt werden; hierfür gelten § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 4.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von WIcan in Textform übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. WIcan kann den Vertrag im Rahmen eines Rechtsformwechsels oder einer Gesamtrechtsnachfolge auf einen Rechtsnachfolger übertragen; im Übrigen bedarf eine Übertragung der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag im Fall einer Übertragung, der er nicht zustimmt, mit Wirkung zum Übertragungszeitpunkt zu kündigen.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von WIcan.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von WIcan. Andernfalls gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. WIcan ist stets berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage 1 — Leistungsbeschreibung

1. Buchungsassistent (WhatsApp)

  • Einrichtung einer WhatsApp-Business-Telefonnummer für den Kunden in der WABA von WIcan (§ 6a).
  • Entgegennahme von Termin- und Reservierungsanfragen über diese WhatsApp-Business-Telefonnummer, rund um die Uhr.
  • Erfassung von Datum, Uhrzeit, Personenzahl bzw. Leistung, Name und Telefonnummer.
  • Prüfung der Verfügbarkeit gegen die vom Kunden gepflegten Öffnungszeiten, Leistungen und Ressourcen vor jeder Terminnennung.
  • Anlage der Anfrage im Status „Angefragt“; keine automatische Zusage.
  • Versand der Bestätigungs- oder Absagenachricht nach Entscheidung des Kunden über von Meta genehmigte Nachrichtenvorlagen.
  • Hinweis auf den automatisierten Charakter der Kommunikation.

2. Betreiber-Portal (Dashboard)

  • Übersicht aller Anfragen und Termine des Tages und der Folgetage.
  • Bestätigen, Absagen, Verschieben und Stornieren von Terminen.
  • Verwaltung von Öffnungszeiten, Leistungen, Dauer, Ressourcen, Mitarbeitenden.
  • Tisch- bzw. Ressourcenansicht einschließlich Belegung, Sperrung und Freigabe.
  • Werkzeug zur Beantwortung von Betroffenenanfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO.

3. Online-Buchungsseite

  • Öffentliche Buchungsseite unter einer von WIcan bereitgestellten Adresse.
  • Barrierearme Bedienung, mobile Darstellung.

4. Tarife

TarifNettopreis / MonatInkludierte Termine / Monat
Starter79,00 €200
Business149,00 €500
Enterprise399,00 €2.000 (Fair Use, § 7 Abs. 3 lit. c)

Keine Einrichtungsgebühr. Monatlich kündbar nach § 9 Abs. 2. Preis für jeden Termin über dem Kontingent: 0,25 € netto (§ 7 Abs. 3 lit. a). Bei Überschreitung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten erfolgt der automatische Wechsel in den nächsthöheren Tarif (§ 7 Abs. 3 lit. b).

5. Support

Nach Maßgabe des Service-Level-Agreements.

6. Nicht enthalten

  • von Meta berechnete Konversations- und Vorlagengebühren (§ 6a Abs. 4),
  • Erstellung oder Prüfung der Datenschutzhinweise des Kunden,
  • individuelle Anpassungen und Schnittstellen,
  • Hardware, Internetzugang, Endgeräte,
  • Vor-Ort-Einweisung, sofern nicht gesondert vereinbart.

Stand: August 2026